In Schleswig-Holstein herrscht Lehrmittelfreiheit.
Schleswig-Holstein
vgl. § 13 SchulG vom 24. Januar 2007
(1) Schülerinnen und Schüler erhalten unentgeltlich, in der Regel leihweise,
1. Schulbücher,
2. Gegenstände, die ausschließlich im Unterricht eingesetzt werden und in der Schule verbleiben,
3. zur Unfallverhütung vorgesehene Schutzkleidung.
(2) Schulbücher sind alle Bücher und Druckschriften, die überwiegend im Unterricht und bei der häuslichen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts durch Schülerinnen und Schüler verwendet werden. Nicht zur Verfügung gestellt werden müssen Bücher und Druckschriften, die zwar im Unterricht eingesetzt werden, daneben aber erhebliche Bedeutung für den persönlichen Gebrauch haben können.
(3) Von der Schülerin und vom Schüler können Kostenbeiträge verlangt werden für
1. Sachen, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet werden und danach von der Schülerin und vom Schüler verbraucht werden oder ihnen verbleiben,
2. Verpflegung in der Schule.
(4) Die Schulträger stellen jährlich die zur Beschaffung der freien Lernmittel erforderlichen Haushaltsmittel bereit.
(5) Das für Bildung zuständige Ministerium kann durch Verordnung Mindestbeträge für die Gewährung der freien Lernmittel nach Absatz 1 und Höchstbeträge für Kostenbeiträge nach Absatz 3 festsetzen.
(6) Der Schulträger kann in sozialen Härtefällen über die in Absatz 2 Satz 2 genannten Einschränkungen hinaus Lernmittel zur Verfügung stellen.
Soweit die Theorie…
Die Praxis sieht so aus:
Elternabend 3. Klasse – Endergebnis: Lektüre in Deutsch, Arbeitsbuch in Mathe und Beitrag zur Klassenkasse ->20 Euro
Ansage 5. Klasse Gymansium: Atlas ist zu kaufen (der halte schliesslich ein Schülerleben lang) -> knapp 30 Euro
Ansage 9.Klasse Realschule: Die Schüler sollen an einer „freiwilligen“ Schulveranstaltung teilnehmen und dafür ein Theaterabo für eine Spielzeit kaufen -> 40 Euro
Mal abgesehen von Fahrkosten (zumindest im Winter ist bei der grossen Tochter Bus angesagt), Stiften, Heften, Schutzumschlägen, Ordner, Klassenkassenbeiträgen, weiteren Lektüren, Arbeitsheften, Klassenausflügen, Klassenfahrten etc.
Pro Kind und Schuljahr sind das ca. 200 Euro (+ Klassenfahrt).
Kann man von der Steuer absetzen – als Ausbildungskosten weiss die Fachfrau. Dumm nur, dass Lehrkräfte und Schulen grundsätzlich keine Quittungen ausstellen. Also fehlen mir gerade für die grossen Positionen häufig die Belege.
Schöne neue Bildungswelt – speziell das mit dem Theaterabo ärgert mich. Nicht weil ich es nicht für sinnvoll halte – sondern weil es eine „freiwillige“ Veranstaltung ist, ergo keine Schulveranstaltung, sondern privat (auch haftungsrechtlich). Wer die veranstaltende Lehrkraft kennt, weiss wie freiwillig dieses „freiwillig“ ist. 40 Euro machen also mal wieder den Unterschied zwischen „engagiert“ und „uninteressiert“ beim Schüler aus.
Wie machen das eigentlich Eltern mit einem Einkommen das wirklich knapp auf Kante genäht ist?